1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Prisma Software Solutions GmbH
Im Dottental 12
66663 Merzig
Tel.: +49 (0) 6861 – 89751
Telefax: +49 (0) 6861 – 89752
E-Mail:
info@prismasoftware.de
Internet:
https://www.prismasoftware.de/
USt.-IdNr.: DE258991934
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Reichel
Sitz der Gesellschaft: Merzig
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Registernummer: HRB 16978

(im Folgenden geschlechtsneutral „Verkäufer“ genannt) und den Kund:innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Käufer“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Verkäufers.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Käufer Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.4. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Käufer in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt. Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge werden, sofern im Einzelfall keine individuellen Regelungen getroffen werden, durch die vorliegenden AGB ergänzt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Verkäufer über seinen Onlineshop angebotenen Software-Produkte (im Folgenden „Software“ genannt) sowie ggf. weiterer Zusatzmodule für die Software ausschließlich an einen Käufer (Unternehmer) i.S. der Ziffern 1.2. und 1.3. in elektronischer Form unter Einräumung der unter Ziffer 7. dieser AGB näher geregelten Nutzungsrechte.

2.2. Diese AGB gelten ferner für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Hardware-Produkten (im Folgenden „Hardware“ genannt) sowie ggf. weiterem Hardware-Zubehör (im Folgenden „Zubehör“ genannt).

2.3. Soft- und Hardware können sowohl einzeln als auch gemeinsam als sog. „Komplettsysteme“ gekauft werden.

2.4. Weiterer Vertragsgegenstand können außerdem weitere Services, wie z.B. Installations-, Konfigurations- und Supportleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“ genannt) sowie individuelle Schulungen (im Folgenden „Schulungen“ genannt) sein. Der Inhalt der Dienstleistungen und Schulungen wird gesondert mit dem Käufer vereinbart. Die Erbringung dieser Dienstleistungen setzt den Kauf von sog. „Tickets“ im Onlineshop des Verkäufers voraus.

2.5. Für Verträge über die Bereitstellung von Aktionsgutscheinen inkl. einem Gutscheincode (im Folgenden „Gutscheine“ genannt) gelten diese AGB entsprechend, sofern nicht in dieser AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation und Bewerbung von Software, Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und/oder Schulungen im Onlineshop des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots des Käufers zum Abschluss eines Kaufvertrages.

3.2. Der Käufer gibt durch Legen der ausgewählten Software, Hardware, des Zubehörs, der Dienstleistungen und/oder der Schulungen in den virtuellen Warenkorb des Verkäufers und durch anschließendes Ausfüllen des integrierten Online-Bestellformulars zunächst ein unverbindliches Angebot ab. Über den Button „JETZT KAUFEN“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung (Angebot) zum Kauf der bzw. des im virtuellen Warenkorb enthaltenen Software, Hardware, Zubehörs, Dienstleistungen und/oder Schulungen ab. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung kann der Käufer seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. Der Käufer kann jedoch seine Annahme des Vertrages nur abgeben und übermitteln, wenn dieser durch Anklicken der Checkbox AGB („Hiermit bestätige ich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere diese.“) diese Vertragsbedingungen akzeptiert.

3.3. Der Verkäufer schickt dem Käufer unmittelbar nach seiner Bestellung eine automatische Bestätigungs-E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die dieser über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Bestätigungs-E-Mail dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

3.4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung (Angebot) des Käufers innerhalb von fünf (5) Tagen in Worten annimmt,

      • indem er dem Käufer eine Annahmeerklärung (z.B. Auftragsbestätigung) in Schriftform oder Textform (per E-Mail, Telefax oder einen mit der Post versandten Brief) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer ist, oder
      • indem die Lieferung der bestellten Waren an den Käufer erfolgt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Ware beim Käufer ist, oder
      • indem der Verkäufer den Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Varianten vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Käufer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.

3.5. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen den Parteien ist abhängig von der vom Käufer gewählten Zahlungsart:

3.5.1. Bei der Auswahl der Zahlungsart „Stripe“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden „Stripe“ genannt) unter Geltung der unter https://stripe.com/de/payments/payment-methods-guide#zahlungsarten, https://stripe.com/de/legal oder https://stripe.com/payment-terms/legal einsehbaren Stripe-Nutzungsbedingungen. Im Rahmen des Zahlungsanbieters Stripe bietet der Verkäufer die dort genannten Zahlungsmethoden an. Nach Eingabe seiner Zahlungsdaten und Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode bestätigt der Käufer durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons zugleich auch eine Zahlungsanweisung an Stripe. Der Verkäufer fordert Stripe nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt das Angebot des Käufers im Falle des Klickens des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons an.

3.5.2. Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Im Bestellprozess wird der Käufer von dem Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Nach Eingabe seiner Zahlungsdaten und Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode bestätigt der Käufer durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch eine Zahlungsanweisung an PayPal. Der Verkäufer fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt das Angebot des Käufers im Falle des Klickens des den Bestellvorgang abschließenden Buttons an.

3.6. Der Verkäufer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (per E-Mail) zu.

3.7. Der Käufer kann ein Benutzerkonto im Onlineshop des Verkäufers einrichten. Die Bestelldaten und der Vertragstext werden nicht im System des Verkäufers gespeichert und können aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Benutzerkonto vom Käufer eingesehen und abgerufen werden.

3.8. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3.9. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3.10. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Käufer.

4. Überlassung der Software und Mitwirkungspflichten

4.1. Der Verkäufer überlässt dem Käufer die Software in elektronischer Form als Download einschließlich der Einräumung der zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte. Der Käufer erhält zur Aktivierung der Software einen entsprechenden Lizenzschlüssel zur Überwindung der besonderen technischen Schutzmaßnahmen. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Onlineshop des Verkäufers.

4.2. Der Käufer hat die Möglichkeit, eine Demoversion der Software innerhalb eines Zeitraums von 20 Tagen (Testzeitraum) unentgeltlich zu testen. Während der Dauer des Testzeitraums ist der Käufer berechtigt, die ihm überlassene Software hinsichtlich der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise zu prüfen und aufzubewahren. Der Testzeitraum wird einmalig gewährt.

4.3. Nach Ablauf des Testzeitraums kann sich der Käufer für den Kauf der Software entscheiden. In diesem Fall werden dem Käufer ohne Verlust der bisherigen Daten neue Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

4.4. Der Verkäufer entwickelt die Software laufend weiter und stellt in regelmäßigen Abständen neue Updates zur Verfügung. Eine Anpassung oder Erweiterung der Software auf die spezifischen Bedürfnisse des Käufers ist nicht geschuldet. Der Käufer wird rechtzeitig über notwendige Updates der Software informiert. Der Käufer ist zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, die jeweils neuesten Updates der Software selbständig herunterzuladen und zu installieren.

4.5. Der Käufer hat sich hinsichtlich seiner Bedürfnisse und Wünsche über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und die vom Verkäufer für Installation und Nutzung der Software gegebenen Hinweise zu beachten.

4.6. Der Käufer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Käufer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

5. Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug

5.1. Die Lieferfrist und gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter dem Link https://www.prismasoftware.de/versandarten/ im Onlineshop des Verkäufers oder beim jeweiligen Angebot.

5.2. Die Lieferung von Hardware und/oder Zubehör erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die während der Bestellung im Onlineshop angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich.

5.3. Scheitert die Zustellung von Hardware und/oder Zubehör aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.

5.4. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5.5. Der Eintritt eines Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwertes der verspätet gelieferten Hardware bzw. des verspätet gelieferten Zubehörs. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5.6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

5.7. Eine Selbstabholung von Hardware und/oder Zubehör ist nicht möglich.

5.8. Der Verkäufer liefert nicht an Packstationen.

5.9. Tickets und/oder Gutscheine werden dem Käufer per E-Mail zur Verfügung gestellt.

6. Dienstleistungen und Schulungen

6.1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Verkäufer zu erbringenden Dienstleistungen und/oder Schulungen bestimmen sich ausschließlich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Käufer unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

6.2. Der Verkäufer erbringt die Dienstleistungen und/oder Schulungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und nach allgemein anerkannten Regeln der Technik. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Verkäufer aber nicht, sofern es sich nicht um werkvertragliche Leistungen i.S.d. §§ 631 ff. BGB handelt. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Gewähr dafür, dass sich beim Käufer ein bestimmter Erfolg einstellt oder, dass der Käufer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Käufers abhängig, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat. Der Verkäufer berücksichtigt nach Absprache und, sofern im Einzelfall sinnvoll, allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Käufers. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

6.3. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Verkäufer darf sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Verkäufer hat die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten sowie zu überwachen. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für die Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang nach § 278 BGB. Der Verkäufer hat die Erfüllungsgehilfen auch auf ihre Pflichten nach dieser vertraglichen Vereinbarung zu verpflichten sowie ggf. für die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch jeden Erfüllungsgehilfen und Übermittlung dieser Erklärung an den Käufer zu sorgen. Gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist dieser allein weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Käufers bestehen.

6.4. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

7. Nutzungsrechte und Rechteeinräumung

7.1. Der Verkäufer räumt dem Käufer unter Vorbehalt der vollständigen Kaufpreiszahlung (§ 158 Abs. 1 BGB) ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes und übertragbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Die Software darf nur für die maximal vereinbarte Anzahl an Lizenzen gleichzeitig genutzt werden. Die bestimmungsgemäße Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Käufer.

7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu bearbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer dem Käufer hierzu notwendige Informationen trotz Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zugänglich gemacht hat.

7.3. Dem Käufer ist es verboten, Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie ggf. sonstige Programmidentifikationen oder vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.

7.4. Der Käufer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.

7.5. Der Käufer ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der zukünftigen Benutzung der Software erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Software vom Server des Verkäufers jederzeit wieder herunterzuladen. Der Käufer hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

7.6. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Software, eine Sicherungskopie oder eine vertragswidrig erstellte Kopie der Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

7.7. Unbeachtlich der Ziffer 7.6. ist der Käufer berechtigt, die Software Dritten unter Übergabe auch des jeweiligen Lizenzscheins dauerhaft zu überlassen. Überträgt der Käufer die Nutzungsrechte an einen Dritten dauerhaft, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Der Käufer ist ab Übertragung der Nutzungsrechte auf einen Dritten verpflichtet, die weitere Nutzung der Software einzustellen und sämtliche installierten oder vorhandenen Kopien der Software zu löschen, sofern keine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Aufforderung des Verkäufers wird der Käufer entsprechende Nachweise liefern. Eine Aufspaltung von Lizenzvolumenpaketen ist unzulässig.

7.8. Verletzt der Käufer die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann der Verkäufer Schadensersatz geltend machen oder die Rechteeinräumung an der Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Verkäufer voraus.

7.9. Im Falle der Kündigung ist der Käufer verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software zu löschen und dies dem Verkäufer auf Verlangen in Textform zu bestätigen.

8. Eigentumsvorbehalt für Hardware und Zubehör

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Hardware und/oder des verkauften Zubehörs vor.

8.2. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Hardware und/oder stehendes Zubehör dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörende Hardware und/oder auf das dem Verkäufer gehörende Zubehör erfolgen.

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Hardware und/oder das Zubehör aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Hardware und/oder das Zubehör heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 8.4.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Hardware und/oder Zubehör im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

8.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Hardware und/oder des Zubehörs entstehenden Erzeugnisse des Verkäufers zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Hardware und/oder des Zubehörs. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Hardware und/oder das Zubehör.

8.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Hardware und/oder des Zubehörs oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 8.3. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Hardware und/oder des Zubehörs zu widerrufen.

8.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

9. Transportschäden, Gefahrübergang und Annahmeverzug

9.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Hardware und/oder des Zubehörs geht mit der Übergabe auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Hardware und/oder das Zubehör dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Installation, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Installationsarbeiten und der Übergabe an den Käufer über. Unter Kaufleuten i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die dort geregelte Untersuchungs- und/oder Mängelanzeige, gilt die Hardware und/oder das Zubehör als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

9.2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. In diesem Fall berechnet der Verkäufer eine am Preis orientierte Entschädigung von 5 % bzw. maximal insgesamt 8 % für den Fall der endgültigen Nichtabnahme pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Hardware und/oder des Zubehörs. Der Nachweis eines höheren Schadens und der gesetzlichen Ansprüche des Verkäufers (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

10. Support

10.1. Der Verkäufer wird Anfragen des Käufers zur Anwendung von Software, Hardware, Zusatzmodulen oder Zubehör über den Link https://www.prismasoftware.de/support/ beantworten. Für den individuellen Support ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer über das Kontaktformular sowie der Kauf eines Tickets im Onlineshop des Verkäufers erforderlich. Für den Kauf eines Tickets gelten die Bestimmungen der Ziffer 3. dieser AGB.

10.2. Im Übrigen wird für Anfragen auf die Einrichtung und Bedienung von Software, Hardware, Zusatzmodulen oder Zubehör auf deren Benutzerdokumentation verwiesen.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

11.1. Sofern sich aus den Angebotsbeschreibungen im Onlineshop des Verkäufers nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise in EURO und sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

11.2. Für die Überlassung der Software unter Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte, Hardware, Zubehör und/oder die Erbringung von Dienstleistungen und/oder Schulungen erhält der Verkäufer den sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung im Onlineshop des Verkäufers angegebenen Preis.

11.3. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich auch unter dem Link https://www.prismasoftware.de/versandarten/. Die Versandkosten werden dem Käufer zudem auch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt und müssen bestätigt werden.

11.4. Sendet das Transportunternehmen die versandte Hardware und/oder das Zubehör an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

11.5. Wenn die Bestellung des Käufers gemäß Ziffer 5.6. durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.

11.6. Der Käufer kann den Kaufpreis nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:

11.6.1. Im Rahmen des Zahlungsdienstes „Stripe“ bietet der Verkäufer dem Käufer verschiedene Zahlungsmethoden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden „Stripe“ genannt) an. Der Käufer wird vom Onlineshop des Verkäufer auf die Website des Online-Anbieters Stripe weitergeleitet. Der Käufer kann zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen. Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte über Stripe“ muss der Käufer, um den Kaufpreis bezahlen zu können, nicht bei Stripe registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach der Legitimation des Käufers als rechtmäßiger Karteninhaber von seinem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von Stripe durchgeführt und die Kreditkarte des Käufers belastet. Weitere Hinweise erhält der Käufer beim Bestellvorgang.

11.6.2. Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der unter dem Link https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Im Bestellprozess wird der Käufer vom Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Sofern der Käufer nicht bereits bei PayPal registriert ist, ist vorab eine Registrierung erforderlich, um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können. Nach dem Registrierungsvorgang muss der Käufer sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Verkäufer bestätigen. Der Verkäufer fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlung über PayPal erfolgt automatisch.

11.6.3. Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Überlassung und/oder Lieferung der Software, Hardware und/oder des Zubehörs sowie die Erbringung von Dienstleistungen oder Schulungen erfolgt nach Zahlungseingang.

11.7. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

11.8. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

11.9. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich.

11.10. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

12. Einlösen von Gutscheinen

12.1. Der Gutschein ist vor dem Abschluss des Buchungsvorgangs in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld in der Buchungsmaske einzulösen. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs ist eine Einlösung des Gutscheins nicht mehr möglich.

12.2. Gutscheine werden auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer ausgestellt, die der Verkäufer im Rahmen einer Werbeaktion unentgeltlich an den Käufer ausgegeben kann. Gutscheine können nicht käuflich erworben und ausschließlich in dem Onlineshop des Verkäufers in dem vorgegebenen Zeitraum eingelöst werden.

12.3. Der Käufer kann pro Bestellung nur einen Gutschein einlösen.

12.4. Der Verkäufer hat die Möglichkeit einzelne Produkte von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Gutschein vermerkt ist.

12.5. Der Käufer hat den Gutschein vor dem Abschluss des Bestellvorgangs in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld über den Onlineshop des Verkäufers einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Gutscheins für den getätigten Kauf nicht mehr möglich.

12.6. Der Warenwert darf nicht den Betrag des Gutscheins unterschreiten und muss somit mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Gutschein an den Käufer zu erstatten.

12.7. Soweit der Betrag des Gutscheins den Warenwert der Bestellung unterschreitet, hat der Käufer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Verkäufer zu erstatten. Hierfür kann der Käufer eine von dem Verkäufer in seinem Onlineshop angebotene Zahlungsart auswählen.

12.8. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.

12.9. Der Gutschein ist nicht auf Dritte übertragbar und kann nur durch die auf dem Gutschein genannte Person eingelöst werden. Der Verkäufer kann überprüfen, ob der jeweilige Gutscheininhaber rechtmäßiger Inhaber und berechtigt ist, den Gutschein einzulösen.

13. Haftung für Mängel und Garantien

13.1. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen findet der Käufer jeweils bei der Software, der Hardware und/oder dem Zubehör und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop des Verkäufers.

13.2. Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel der überlassenen und/oder gelieferten Software, Hardware und/oder dem Zubehör nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Hiervon abweichend gilt:

13.3. Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

13.4. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Software, Hardware und/oder des Zubehörs getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Software, Hardware und/oder des Zubehörs gelten alle Benutzerdokumentationen, Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer im Onlineshop bzw. auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

13.5. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Käufer den Verkäufer nicht als für den Käufer kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt der Verkäufer jedoch keine Haftung.

13.6. Bei neuer Software, Hardware und/oder neuem Zubehör beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang.

13.7. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

      • für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
      • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers,
      • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
      • für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.

13.8. Sind die überlassene und/oder gelieferte Software, Hardware und/oder das Zubehör mangelhaft, kann der Verkäufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Überlassung und/oder Lieferung mangelfreier Software, Hardware und/oder mangelfreien Zubehörs (Ersatzlieferung) leistet. Als Nachbesserung gelten auch vorübergehende, den Mangel behebende Lösungen, eine abweichende, dem Käufer zumutbare Nutzung der Software oder die Übernahme der zum Zeitpunkt der Nachbesserung jeweils aktuellen Version der Software, sofern der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und den Käufer nicht unangemessen benachteiligt. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

13.9. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

13.10. Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Software, Hardware und/oder das Zubehör zu Prüfungszwecken zu überlassen bzw. zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Software zu löschen bzw. die mangelhafte Hardware und/oder das Zubehör nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder die Löschung der mangelhaften Software noch den Ausbau der mangelhaften Hardware und/oder des Zubehörs noch die erneute Installation und Konfiguration oder den erneuten Einbau, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zur Installation und Konfiguration oder zum Einbau verpflichtet war. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

13.11. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Hardware und/oder das Zubehör innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss die erforderlichen Angaben, wie den Grund der Rücksendung, den Käufernamen und die für die mangelhafte Hardware und/oder das Zubehör vergebene Retourennummer enthalten, so dass der Verkäufer die zurückgesandte Hardware und/oder das Zubehör zuordnen kann. Ist eine Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entgegennahme zurückgesandter Hardware und/oder zurückgesandten Zubehörs und zur Rückzahlung des Kaufpreises. Die Kosten eines erneuten Versandes der Hardware und/oder des Zubehörs sind in diesem Fall vom Käufer zu tragen.

13.12. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

13.13. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von dem Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

13.14. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

13.15. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung mangelfreie Hardware und/oder mangelfreies Zubehör, kann der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

13.16. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 14. und sind im Übrigen ausgeschlossen.

14. Haftung für Schäden

14.1. Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

14.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

14.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

15. Höhere Gewalt

15.1. Der Verkäufer ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

15.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Verfügungen von höherer Hand, Pandemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

15.3. Der Verkäufer wird den Käufer über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis setzen.

16. Datenschutz und Geheimhaltung

16.1. Der Verkäufer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers beachtet der Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Onlineshop des Verkäufers abrufbaren Datenschutzerklärung.

16.2. Der Käufer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

16.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

16.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, während der Dauer einer Schulung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Käufers Stillschweigen zu bewahren.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

17.2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Merzig. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Stand: 15.06.2021