5, 7, 16 oder 19 Prozent – wann gilt welcher Steuersatz?

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In jüngster Zeit hat die Bundesregierung verschiedene Hilfspakete verabschiedet, um die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder anzukurbeln. Dabei sorgt vor allem die Senkung der Mehrwertsteuer bei vielen Gastronomen für Verwirrung!

Zunächst wurde in der Gastronomie die Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 01. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Jetzt hat die Koalition eine weitere Absenkung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr beschlossen. Vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt.

Was bedeutet dies für die Gastronomie? Wann gelten welche Sätze? Hier ein Überblick:

  • 01.07.2020 – 31.12.2020: Speisen in Haus 5 %, Speisen außer Haus 5 %, Getränke 16 %
  • 01.01.2021 – 30.06.2021: Speisen in Haus 7%, Speisen außer Haus 7%, Getränke 19 %
  • Ab 1.07.2021: Speisen in Haus 19 %, Speisen außer Haus 7%, Getränke 19 %

Die Prisma Gastrokasse 2020 übernimmt automatisch die Umstellung auf den jeweils gültigen Steuersatz. Laden Sie sich jetzt die aktuelle Version herunter.